20.4.2018 – So ärgerlich es für den Betroffenen auch sein mag, wenn man den Rest seiner Vollkasko melden muss, weil man für den Unfall anteilig mithaftet, so weltfremd ist das Urteil des Bundesgerichtshofs.
Es verkompliziert die Regulierung deutlich und es stellt sich das Problem, wie man diesen Rückstufungsschaden exakt berechnet: Wieviele Jahre in der Zukunft sollen denn berechnet werden? Drei, fünf oder gar 25? Wie soll dargestellt werden, wenn sich künftig die Prämien (und somit der Rückstufungsschaden) erhöhen (zum Beispiel durch Anpassungen der Beiträge oder Erhöhung der Typklassen)?
Wenn ich zum Beispiel jetzt einen kleinen Polo fahre und in einem Jahr einen Porsche, dann ist der Rückstufungsschaden drastisch höher. Die Richter haben wohl nicht an die Folgen gedacht. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
Martin Wiedenmann
zum Artikel: „Streit um Rückstufungsschaden”.
Rainer Weckbacher - Die Unwägbarkeiten sind kaum korrekt einzuschätzen. mehr ...
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