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Die Rentensumme ist kleiner als der Beitrag aus versteuertem Einkommen

16.11.2017 – Die private Rentenversicherung ist bequem und sicher. Aussuchen, zahlen, fertig, heißt es. An keiner Stelle wird erwähnt, dass diese Rente Liebhaberei ist. Eine Rente wird seit 1955 in einen steuerfreien Kapitalrückzahlungs-Anteil und einen steuerbaren fiktiven Ertragsanteil aufgeteilt.

Beispiel: Für 100.000 Beitrag gibt es 321 monatliche Rente. In der Rentenbezugszeit des EStG von 184 Monaten werden 59.064 ausgezahlt. Als wahrlich fiktiver Ertrag werden 10.632 versteuert und 48.432 fließen als Kapitalrückzahlung zurück.

Damit ist die Rentensumme kleiner als der Beitrag aus versteuertem Einkommen. Es liegt keine Einkunftserzielungs-Absicht vor und die Rente ist steuerlich Liebhaberei. Das sollte den Lesern mitgeteilt werden.

Ebenso: Im Ergebnis bereichert sich der Staat an dem von ihm zur weiteren Vorsorge aufgeforderten Bürger! Die Erklärung ist einfach. Die Rentenversicherung rechnet mit 0,9 Prozent Zins, der Ertragsanteil mit drei Prozent und einer viel längeren Rentenbezugsdauer, mit der oben gezeigten Folge.

Gert Zimmermann

gertzimmermann@t-online.de

zum Artikel: „Die besten Sofortrenten im Finanztest-Vergleich”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Einkommensteuer · Ertragsanteil · Private Rentenversicherung · Rente
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