Die Qualität der Umfrage passt zur Qualität des Testberichts

22.4.2020 – Es wäre genauer zu ergründen, was genau die negativen Erfahrungen sind. Vermutlich auch dann, wenn erkennbar überhöhte Abrechnungen der Anwälte moniert werden. Übrigens machen so etwas bei den Versicherern auch Juristen. Das missfällt den Anwälten, dürfte aber den Interessen der Kunden nicht so oft entgegenstehen.

Oder wenn der Anwalt das Einholen einer Deckungszusage beim Versicherer dieses dem Versicherer des Kunden/Mandanten standardmäßig in Rechnung stellt, obwohl der Kunde die schriftliche Deckungszusage schon zum Ersttermin mitbringt, die er - ohne Zusatzkosten - schon über seinen Versicherungsmakler eingeholt hatte.

Eine negative Erfahrung ist dann sicher auch, wenn ein Versicherer die Deckung ablehnt, weil der Kunde sich für einen eher schlechteren Versicherungsschutz entschieden hat.

Möglicherweise passte die Qualität der Umfrage aber einfach nur zur Qualität des aktuellen Testberichts der Stiftung zu dieser Sparte, über die Sie heute berichteten und die von den Lesern schon entsprechend kommentiert wurde.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Wie Anwälte über Rechtsschutz-Versicherer urteilen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Marktforschung · Rechtsschutz · Versicherungsmakler
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG