Die Qualität der Regulierung kann der Kunde nicht beurteilen

17.2.2020 – Solche Umfragen dienen allein dem Verkauf der entsprechenden Publikumspresse oder erhöhten Clickraten der Onlineausgaben. Sie sollten nur vor diesem Hintergrund betrachtet oder auch mal von Fachleuten ignoriert werden können.

WERBUNG

Kunden werden zum Beispiel mit der Regulierung unzufrieden sein, wenn die Versicherer eine überhöhte Rechnung des Anwalts (ja, so etwas gibt es auch) nicht komplett erstattet oder ein bedingungsgemäß nicht versichertes Risiko auch nicht in Deckung nimmt.

Selbst den vertraglichen Abzug einer Selbstbeteiligung, für deren Vereinbarung er jahrelang Prämienvorteile einstrich, hat ein Kunde von uns einmal mit einer Beschwerde quittiert! Wie wird der wohl bei solchen Umfragen antworten?

Wirklich beurteilen kann ein Kunde eigentlich nur dann die Qualität der Regulierung, wenn er sie von einem externen Fachmann unter Einbezug des jeweiligen Bedingungswerks neutral bewerten lässt. Oder er hatte bei mindestens zwei verschiedenen Versicherern exakt denselben Streitfall.

Und warum Vermittler und Kunden die Versicherer unterschiedlich bewerten, liegt auch auf der Hand: Sie haben eben diese Vergleichsmöglichkeiten über gleiche, mindestens aber vergleichbare, Rechtsschutzversicherer und Fälle.

Andreas Reissaus

reissaus@t-online.de

zum Artikel: „Welche Rechtsschutzversicherer besonders fair regulieren”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde · Marktforschung · Regulierung · Verkauf
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
17.2.2020 – Martin Puls zum Artikel „Welche Rechtsschutzversicherer besonders fair regulieren” mehr ...
 
18.2.2020 – Gerhard Göddecke zum Artikel „Welche Rechtsschutzversicherer besonders fair regulieren” mehr ...
WERBUNG