1.11.2017 – Natürlich, und wie zuvor von diesem Leserbriefschreiber gefordert, soll sich der kostenpflichtig Abgemahnte dann auch noch „bedanken”. Absurd! Dabei geht es in den allermeisten Fällen um unabsichtlich geschehene Kleinigkeiten, die dem Verbraucher selbst gar nicht auffallen und für seine Entscheidungsfindung auch nicht relevant sind (zum Beispiel versehentliche Herausgabe eines veralteten Produkt-Informationsblatts, kleinere Fehler bei Homepage-Verlinkungen und so weiter).
Für all dies fordert der Leserbriefschreiber also (offenbar bundesweit) systematische und flächendeckende Abmahnungen. Ich bleibe dabei, dass eine persönliche Ansprache hier gegenüber einer Abmahnung vorzuziehen wäre.
Erstaunlicherweise äußert der Leserbriefschreiber aber für Versicherungsmakler, die den falschen Eindruck erwecken, unabhängige Verbraucherschutz- und Vergleichsportale zu sein, erstaunlich viel Verständnis. Dabei wird der Verbraucher hier massiv in die Irre geführt.
Dr. Daniel Sodenkamp
zum Leserbrief: „Mit Denunziation hat eine Abmahnung gar nichts zu tun”.
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