Die Pandemie ist für manche eine Goldgrube

28.1.2022 – Die in der Regel versicherten 30 Tage Umsatzausfall wegen Betriebsschließung sind doch de facto durch deutlich höhere staatliche Leistungen bei Weitem übertroffen worden. Das dürfte wohl auch jedem Rechtsanwalt klar sein, der jetzt aktiv um Mandate akquiriert.

Selbst wenn es tatsächlich einen Versicherer mit unbegrenztem (zeitlichen und inhaltlichen) Versicherungsschutz gegeben hätte, wäre ein solcher Tarif vom Versicherungskunden her aufgrund der hierin zwangsweise (eigentlich unmöglich) einzukalkulierenden Risiken aus Kostengründen wohl nicht marktfähig geworden.

Hier wird nun künstlich eine Goldgrube für Rechtsanwälte produziert, weil den Betroffenen suggeriert wird, dass ihnen mehr zustünde als das, was die Versicherungs-Bedingungen ausweisen, und dass ihr Makler doch hätte voraussehen müssen, dass irgendwann eine Pandemie über bestimmte Betriebe hereinbrechen wird...

Aber wir wissen ja – klagen/verklagen kann man immer. Wozu hat einem letztendlich der gutmeinende und Kunden-bezogene Makler eine Rechtsschutz-Versicherung verkauft! Richtig – damit ich versuche, zu beweisen, dass ich ein (in der Wirklichkeit nicht vorhandenes) Produkt gekauft hätte, auch wenn die Prämie hierfür deutlich über dem Marktdurchschnitt gelegen hätte.

Honig aus diesen Klagen saugen, werden wohl nur die mandatieren Rechtsanwälte. Wir sehen – die Pandemie ist doch für manche eine Goldgrube...

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Leserbrief: „Zu befürchten ist nun, dass ersatzweise der Makler in Haftung genommen wird”.

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AVB · Berufsaufgabe · Berufsunfähigkeit · Rechtsschutz
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