Die Neuwertentschädigung ist begrenzt

4.3.2019 – Wie aus dem Artikel hervorgeht, ist die Neuwertentschädigung begrenzt, greift also nicht bis ins Unermessliche. Insoweit wollte ich nur ausdrücken, dass es mir durchaus entgegenkommt, wenn im kleinen Rahmen eine Neuwertentschädigung greift und dieser Versicherungsschutz mir (lediglich) einen Gefallen erweist.

Die vom Leserbriefschreiber angeführten Punkte bewegen sich in ganz anderen Regionen. Und um die Frage zu beantworten: Nein, ich würde kein abgebranntes Haus, nur aus Freundschaft, aus eigener Tasche zahlen.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Der Schadenersatz wird zum Glücksfall”.

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