Die Märkte regeln zum Wohle der Marktteilnehmer

4.6.2019 – In der gesetzlichen Unfallversicherung wird nicht nach dem Gesundheitszustand des Versicherten gefragt. Viele abhängig Beschäftigte wären in der privaten Unfallversicherung gar nicht oder nur mit Ausschlüssen oder unbezahlbaren Beitragszuschlägen versicherbar.

WERBUNG

Ähnliches stellen wir doch auch bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung fest, seit diese aus dem Katalog der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen wurde. So regelt das nämlich der Markt – Top-Produkte für Top-Berufe oder Top-Einkommen.

Die Lösung wäre also eine Klauselverbesserung in der gesetzlichen Versicherung zum Vorteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Warum dem Leser aufgrund der einseitigen Arbeitgeberbelastung fast die Tränen kommen, erschließt sich mir nicht. Auch diese Beiträge sind – wie auch die anderen Sozialversicherungs-Beiträge – in die Löhne und Gehälter bereits einkalkuliert und senken im Zweifel deshalb ohnehin nur die Höhe eines Arbeitnehmergehaltes.

Die Märkte regeln alles – das ist richtig. Aber die Märkte regeln eben nichts sozial, sondern zum Wohle der Marktteilnehmer. Und das sind nicht oder nur bedingt die sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Leserbrief: „Markt wird zu bedarfsgerechtesten Produkten führen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe