Die guten Versicherer haben diese Schäden bereits explizit mitversichert

17.11.2021 – ... und wenn nach 50 Jahren das Dach und die wasserführenden Leitungen nicht erneuert wurden, dann sollte auch kein Versicherer mehr für einen Schaden aufkommen müssen, weil ja damit zu rechnen war, dass das Dach nicht mehr sturmsicher ist und die Leitungen undicht werden können?

Warum ein Versicherer glaubt, eine über 40 Jahre gültige Regulierungs-Gepflogenheit auf den Kopf stellen zu müssen, erschließt sich mir nicht. Dieser Versicherer hätte doch die Möglichkeit gehabt, in seinen Bedingungen solche Schäden ausdrücklich auszuschließen. Haben jetzt alle anderen Versicherer ihre Allegemeinen Versicherungs-Bedingungen nicht richtig verstanden und viele Jahre fehlerhaft reguliert?

Wenn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in seinen Musterbedingungen diese Formulierung vorschlägt, dann sollten die Verfasser doch auch sagen, welche Schäden sie damit versichern wollten – oder eben bestimmte Ereignisse ausdrücklich ausschließen.

Schadenbeispiel: Mehrfamilienhaus – Wohnungseigentümer-Gemeinschaft. Ein Sondereigentümer hat seine Wohnung vermietet. Der Mieter erkennt die schadhafte Verfugung beziehungsweise das Schadenpotenzial nicht. Die mangelhafte Verfugung wird erst bemerkt, nachdem in der darunter liegenden Wohnung Wasser von der Decke tropft. Jetzt bemerkt man auch in einem angrenzenden Zimmer hinter einem Schrank an der Wand feuchte Stellen. Der Schrank ist an der Rückseite bereits verschimmelt.

Bislang kamen der Gebäude- und der Hausrat-Versicherer für diese Schäden auf. Wer kommt jetzt für die Folgen auf? Die guten Versicherer haben diese Schäden bereits explizit mitversichert.

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Hin und wieder nach den Fugen schauen”.

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