Die Gerichtsentscheidung ist nicht nachvollziehbar

17.10.2022 – Als erstes würde mich mal interessieren, woher der Ex-Arbeitgeber überhaupt vom neuen Arbeitgeber weiß.

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Es ist und bleibt eine Frechheit, seinen ehemaligen Arbeitnehmer beim neuen Arbeitgeber anzuschwärzen. Dass dies von einem Gericht auch noch als erlaubt eingestuft wird, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen und es spricht auch nicht gerade für Ethik und Moral der deutschen Justiz.

Ein Ex-Arbeitgeber ist auf diese Weise auch nicht verpflichtet, Schaden vom neuen Arbeitgeber abzuwenden. Dies kann er zum Beispiel tun, indem er ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit entsprechend versteckten Botschaften formuliert, die ein neuer fähiger Arbeitgeber entschlüsseln kann. Wenn nicht, Pech gehabt!

Umgekehrt muss man sich als Arbeitnehmer auch fragen, ob man beim richtigen Arbeitgeber anfängt, wenn der erst mal zum Hörer greift und sich bei der alten Firma Informationen über seinen neuen Mitarbeiter einholt. Solche Aktionen sprechen nicht gerade für Führungskompetenzen des neuen Arbeitgebers, wenn der den Ex-Arbeitgeber braucht, um einen neuen Mitarbeiter einschätzen zu können. Ich würde mich dafür schämen.

Solche Aktionen wie hier beschrieben würden in Amerika Schadensersatzgeld-Ansprüche in ordentlicher Höhe auslösen. Hier in Deutschland ist es nach dem Motto „immer auf die Kleinen” auch noch mit ausdrücklicher Befürwortung der Gerichte erlaubt. Ein Wahnsinn!

Helmut Brunner

HelBru1980@web.de

zum Artikel: „Ex-Chef schwärzt ehemalige Mitarbeiterin beim neuen Arbeitgeber an”.

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