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Die Bezugsgröße hat sich stark geändert

8.8.2018 – Der Bund der Versicherten bezieht die Provisionen zum Teil auf die garantierte Altervorsorge. Da der Höchstrechnungszins von vier Prozent auf 0,9 Prozent gefallen ist, hat sich also gerade die Bezugsgröße stark geändert. Bei einer anderen Bezugsgröße, zum Beispiel die Beitragssumme, ist die Änderung nicht so groß.

Radames Verdi

radames42@freenet.de

zum Artikel: „BdV: Provisionen haben sich seit 1998 fast vervierfacht”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Rechnungszins · Verbraucherschutz
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