7.4.2018 – Wem nutzt ein „leistungsstärkerer” (ohne sachlichen Nachweis), preiswerter Anbieter, wenn dessen Infrastruktur Kunden und Betreuer zum Kochen bringt und vertragliche Ansprüche erst nach Überwinden jedes tabellarischen Bestreitens in der zweiten Instanz qua Urteil durchgesetzt werden können?
Die Auswahl eines Versicherers, insoweit die Empfehlung des Partners, hängt nicht immer nur von seiner subjektiven „Leistungsstärke” und erst recht nicht von seinem Preis ab.
Nico Palitzsch
zum Leserbrief: „Gewohnheit der Vermittler ausschlaggebend”.
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