Deutlich plausibleres Urteil wurde von juristischen „Dinosauriern” kassiert

12.2.2018 – So ein vorsintflutliches Urteil a.D. 2017 – und auch noch von einem recht hohen Gericht.

Als ich vor knapp 40 Jahren – mit relativ frisch erworbenem Führerschein – aus den USA heimgekehrt bin, war ich nicht nur über die große Rücksichtslosigkeit auf deutschen Straßen entsetzt, sondern auch über die Gerichte, die gerne § 1 der StVO ignorierten und statt dessen mit formaljuristischen Wortklaubereien einem einzigen Unfallbeteiligten die Alleinschuld zuwiesen.

(Gut in Erinnerung ist mir ein Urteil, in dem einem Fahrer, der die Vorfahrt verletzt hatte, die Alleinschuld gegeben wurde. Eine Mitschuld des bewiesenermaßen mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahrenen Unfallgegners wurde mit der Begründung verneint, daß die Vorfahrtsverletzung der schwerwiegendere Verstoß gewesen wäre.)

Ich hatte in den letzten Jahren das Gefühl, dass sich da etwas verändert und sich auch in deutschen Gerichten herumgesprochen hätte, daß Autofahren eine gefährliche – und vor allem gefährdende – Angelegenheit ist, die gegenseitige (!) Rücksichtnahme und größte Vorsicht unabdingbar macht.

Aber zumindest beim Kammergericht Berlin scheint diese Einsicht nicht angekommen zu sein. Sehr ärgerlich, dass das deutlich plausiblere Urteil des Berliner Landgerichts hier von juristischen „Dinosauriern” kassiert wurde.

Gero Sifferath

info@sifferath.de

zum Artikel: „Eine Busspur wird zum Unfallauslöser”.

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