WERBUNG

Der Weg zur und von der Arbeitsstelle ist eigentlich Privatsache

22.11.2018 – Die berufs-genossenschaftliche Unfallversicherung soll vor allem für die betrieblich verursachten Unfälle eintreten. Weil für diese sonst der Arbeitgeber in die Haftung genommen werden könnte. Sie wird vom Arbeitgeber alleine bezahlt. Wenn hingegen ein Unfall gar nicht betrieblich, sondern privat verursacht ist, und der Arbeitgeber daher ohnehin nicht haften würde, besteht auch an sich kein Grund, warum dies die gesetzliche Unfallversicherung übernehmen sollte.

Der Weg zur und von der Arbeitsstelle ist eigentlich in vollem Umfang Privatsache. Dass der Gesetzgeber ihn in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen hat, ist systematisch also ohnehin grundsätzlich falsch.

Der Arbeitgeber würde ja für solche Unfälle, egal aus welchem Grund, ohnehin nie haften. Er hat auch kaum eine Möglichkeit, hier mit betrieblichen unfallverhütenden Maßnahmen gegenzuwirken, oft gefördert von den Berufsgenossenschaften.

Wenn diese gesetzlich aufgezwungene zusätzliche Leistungspflicht jeweils auf den gesetzlich nun vorgeschriebenen Rahmen in jedem Einzelfall begrenzt wird, ist dies im Sinne einer Begrenzung der Lohnzusatzkosten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu begrüßen.

Ich stimme mit dem Leserbriefschreiber daher insoweit überein, dass die Wegeunfälle voll in der privaten Unfallversicherung abgesichert sein sollten. Da diese aber bei echten Betriebsunfällen beim Arbeitgeber Regress nehmen kann, ist im Übrigen die Berufsgenossenschaft notwendig.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Immer diese Leistungsverweigerung mit dem Hinweis auf „privat””.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Unfallversicherung · Private Krankenversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe