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Der Versicherte war hier noch gut bedient

8.10.2018 – Mit einer Einstufung in die ebenfalls noch vergleichsweise geringe Kilometerklasse bis 12.000 Kilometer ist dieser unkooperative Versicherungsnehmer noch gut bedient. Einige Versicherer stufen dann gleich in die höchste Kilometerklasse ein.

Auch das Durchsetzen der oftmals in den Bedingungen vereinbarten Strafbeitragszahlung haben wir im Kundenkreis schon erlebt. Im Kaskoschadenfall bekommt der Versicherer nämlich in jedem Fall den Tachostand. Und dann wird bei den Versicherern auch nachgrechnet.

Im Sinne der ehrlichen und damit vertragstreuen Kunden finde ich das auch grundsätzlich okay. Freilich immer mit Augenmaß und Prüfung des Einzelfalls.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Der Kfz-Versicherer und die Kilometerleistung”.

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