Der Verhaltenskodex für den Vertrieb ist ein zahnloser Tiger

15.9.2020 – Check24 kann man bewundern oder abgrundtief ablehnen für das, was im letzten Jahrzehnt geschaffen wurde. Bis zur korrekten Positionierung der Erstinformation durfte die Plattform als Verbraucherschutz-Initiative gegen teure Versicherer gelten. Dann der Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot. Nun auch noch der Betrieb unerlaubten Versicherungsgeschäfts.

Wer es bis jetzt noch nicht gemerkt hat – Check24 testet bewusst aus, wie weit die rechtlichen Grenzen überschritten werden können. Und das alles nur in zeitlich begrenzten Aktionen. Bis die Gerichte urteilen, hat der Sachverhalt selbst keine wirtschaftliche Bedeutung mehr.

Die Versicherer arbeiten hier fast schon zwangsweise mit einem Vermittler zusammen, der es mit Corporate Governance und den Gesetzen nicht so genau nimmt. Man könnte auch annehmen, sie wüssten nicht, was sie tun. Aber in beiden Fällen müssten sich Versicherer überlegen, ob eine weitere Zusammenarbeit überhaupt noch tragbar ist.

Der Verhaltenskodex für den Vertrieb ist offensichtlich ein zahnloser Tiger. Check24 wird sich erst dann an Recht und Gesetz halten, wenn Unternehmenshandeln auch persönliche Konsequenzen für die oberste Geschäftsleitung hat. Rechtskosten und Strafgelder zahlt Check24 doch aus der Portokasse.

Jörg Hodann

joerg.hodann@mc-hodann.de

zum Artikel: „Bafin verbietet Check24 das Versicherungsgeschäft”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Provisionsabgabe · Verbraucherschutz · Versicherungsaufsicht
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