8.10.2002 – Die Rentenversicherung wird bis zum Ableben gezahlt, gegebenenfalls mit Witwenrente. Die Immobilie wird jedoch vererbt, das heißt das Kapital wird nicht durch Rentenzahlung aufgezehrt.
Dem Kunden wird somit ein Lebensversicherungs- provisionsorientierter, platter Vergleich vorgelegt.
Sönke Butz
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