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Der Unfall selbst müsste dann vorsätzlich verursacht worden sein

29.11.2018 – Damit der Versicherer leistungsfrei ist, müsste der Unfall selbst vorsätzlich verursacht worden sein. Eine vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit würde nie zu einer Kürzung einer Entschädigungsleistung führen. Der Fahrer müsste schon sagen: „Ich bin deswegen zu schnell gefahren, um einen Unfall zu verursachen.”

Würde man der Argumentation des Leserbriefschreibers folgen, wären tagtäglich, vermutlich mehrere Tausend Autofahrer ohne Versicherungsschutz auf Deutschlands Straßen unterwegs. Eine erschreckende Vorstellung.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Schon im Bereich „Vorsatz””.

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