Der Schadenersatz wird zum Glücksfall

4.3.2019 – Ist es nicht so, dass Handys oftmals ausgeschlossen sind? Ich glaube, das BGB regelt das Zusammenleben ausreichend. Und bildet eine vernünftige Rechtsgrundlage im Fall des Falles. Die Mehrleistung ist nicht geschuldet und auch nicht einklagbar.

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Haben Sie sich in Ihrem Freundeskreis auch erkundigt, ob diese ebenso fürsorglich vorgesorgt haben? Was ist, wenn das eigene Kind im Kindergarten ein anderes Kind (einer befreundeten Familie) verletzt? Auch dann greift ein Haftungs- und Deckungsausschluss. Zahlen Sie dann freiwillig ein Schmerzensgeld aus der eigenen Tasche? Wollen Sie Ihrem Vermieter einen fahrlässig verursachten Gebäudeschaden ebenfalls aus der eigenen Tasche ersetzen, weil Ihre PHV noch keine diesen Fall einschließende Klausel erfunden hat?

Es ist unmöglich, im Schadenfall ein subjektives Rechtsempfinden über die Rechtsprechung zu stellen. Das BGB schließt vernünftigerweise die Haftung von Kleinkindern aus und die Haftpflichtversicherer höhlen dieses mit Klauseln wieder aus. Nur weiß ich als Geschädigter nicht, ob die Eltern jetzt eine solche Klausel eingeschlossen haben oder nicht. Der Schadenersatz wird zum Glücksfall. Oder ich sorge selbst vor.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Mit einem ensprechenden Mehrbeitrag belastet”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Schadenersatz · Schmerzensgeld
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