Der reine Policenverkäufer sollte aus dem Berufsbild verschwinden

21.9.2021 – Solange Versicherungs-Unternehmen nur auf hohe Umsätze setzen und die Qualität des angetragenen Geschäftes hinten anstellen, bleibt der im Schnellkurs zum Versicherungsvertreter Avancierte in der öffentlichen Wahrnehmung Schlusslicht. Voraussetzung sollte eine abgeschlossene Berufsausbildung (IHK) und mindestens eine zweijährige Berufstätigkeit in einem Versicherungs-Unternehmen sein, bevor eine Tätigkeit als „Versicherungsvertreter” in Betracht kommt.

Aus dem Berufsbild sollte auch der reine Policenverkäufer verschwinden sowie eine Regulierungsvollmacht im einfachen Massengeschäft dazu gehören. Leider ist aber immer noch so, dass bei einigen Vertrieben der Grundsatz gilt „wo gehobelt wird, fallen auch Späne".

Wilfried Harmann

wi_hartman@t-online.de

zum Artikel: „Berufe-Ranking: Erneut heftige Klatsche für Versicherungsvertreter”.

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