19.2.2018 – Die Provision ist eine in vielen Branchen übliche Form der Entlohnung und natürlicher Bestandteil von Marktwirtschaft und Gewerbefreiheit. Vermittlung und Betreuung von Versicherungen würden deutlich erschwert durch den zusätzlichen administrativen Aufwand für den Abschluss und die Verwaltung eines Honorarvertrages.
Zu den Statusinformationen, Produktinformations-Blatt, Beratungsprotokoll, Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen et cetera kämen noch die Dokumente des Honorarvertrages hinzu. Es droht der administrative Overkill und die totale Verwirrung der Versicherungsnehmer.
Nicht ohne Grund wird für andere beratende Berufe ein Honorar nach dem Gegenstandwert gesetzlich vorgegeben (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater et cetera). Denn der Provision wohnt ein Schutz des Verbrauchers inne gegenüber einer Honorarberatung nach Zeitaufwand.
Ein Versicherungsnehmer hat heute die Wahl zwischen der Honorar- und der Provisionsberatung, die ganz überwiegend zugunsten Letzterer getroffen wird. Der Verbraucher verhält sich instinktiv richtig, da die Honorarberatung das Produkt (Versicherungsschutz) in der Summe verteuert.
Es liegt auf der Hand, dass die Verbraucherzentrale die Honorarberatung empfiehlt, da sie diese aktiv als Wettbewerber am Markt offeriert. Derart befangen, sollte sich eine staatlich alimentierte Einrichtung allerdings nicht der Objektivität rühmen.
Fazit, ein Provisionsverbot würde die persönliche Beratung deutlich erschweren. Digitale Anbieter wären die Hauptnutznießer, sämtliche verbraucherschützend.
Peter Kellersmann
zum Artikel: „Verbraucherzentrale fordert erneut Provisionsverbot”.
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