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Der Notlagentarif ist keine Einbahnstraße

23.4.2020 – Das Mittel der Wahl für solche vorübergehenden Notlagen, in denen die Beiträge nicht mehr aufgebracht werden können, ist der Notlagentarif. Bei Nichtzahlung der Beiträge findet eine Umstellung in den Notlagentarif statt, wo dann nur etwa 100 Euro im Monat (zuzüglich Pflegeversicherung) zu zahlen sind.

Im Gegensatz zur Stundung laufen keine hohen Beitragsschulden mehr auf, sondern sie können während der Zeit im Notlagentarif sukzessive getilgt werden. So wie es möglich ist und so lange es eben dauert. Nach vollständiger Tilgung lebt der alte hohe Versicherungsschutz wieder auf.

Werden die Beiträge indes nur gestundet, laufen die Schulden in voller Höhe weiter auf und es erfolgt keine Umstellung in den Notlagentarif.

Im Notlagentarif wird zwar nur für akut notwendige, nicht aufschiebbare Behandlungen geleistet – indes werden andere aufschiebbare Behandlungen in der Coronazeit ja ohnehin nicht durchgeführt, sondern aufgeschoben.

Es gibt sogar die Möglichkeit, die Notlagenleistungen über eine Kranken-Unterstützungskasse subsidiär zu ergänzen, die jeweils die vorherige Leistungspflicht des Notlagentarifs prüft. So hat beispielsweise ein Versicherter aus dem Notlagentarif die Zusage für eine zunächst abgelehnte Hüftoperation erhalten, nach angeratenem ärztlichen Zeugnis, dass er ohne Prothese nicht mehr als einige hundert Meter schmerzfrei gehen konnte. Damit war die OP nicht mehr aufschiebbar. Der Notlagentarif ist keine Einbahnstraße und bietet mehr, als oft vermutet.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Corona: PKV und BdV fordern Öffnung des Standardtarifs”.

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