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Der Neuwert wird nicht geschuldet

1.3.2019 – Die Haftpflichtversicherung soll davor schützen, dass Versicherte wegen eines Schadenereignisses aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen. Es wäre ausreichend, wenn die Versicherer dieser Verpflichtung immer nachkommen würden.

Der Neuwert wird nicht geschuldet. Warum soll dann die Versicherten-Gemeinschaft dafür aufkommen? Warum soll der Geschädigte nach dem Schaden besser gestellt sein als vor dem Schaden? Meines Erachten ist diese Werbung der Versicherer für ihr Produkt ein Verstoß gegen § 1a VVG.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Die besten Neuwertklauseln der Privathaftpflicht-Versicherungen”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

+Rainer Weckbacher - Mit einem ensprechenden Mehrbeitrag belastet. mehr ...

Volker Arians - Definitiv weniger notwendig als die Ausfalldeckung. mehr ...

+Rainer Weckbacher - Mit einem ensprechenden Mehrbeitrag belastet. mehr ...

Erwin Daffner - Der Schadenersatz wird zum Glücksfall. mehr ...

Rainer Weckbacher - Die Neuwertentschädigung ist begrenzt. mehr ...

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