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Der Makler haftet

23.4.2004 – Die Stiftung Warentest ist fein raus, wenn im Schadenfall der Billigpolicen - der Versicherte mit abgedecktem Dach im Regen steht oder nach Feuer hundert Tonnen Sondermüll sein eigen nennt, aber Aufräumkosten nicht versichert sind.

Der Makler jedoch haftet und kann dem Kunden so etwas nicht zumuten.

Bernhard Clauder

bernhard.clauder@rp-ruegen.de

zum Artikel:  „Einzig Feuerschutz für Hauseigentümer“?

 

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Cyberversicherung · Digitalisierung · Gewerbeversicherung
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