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Der Klimawandel muss warten

3.5.2021 – Für die jeweils aktuelle Kalkulation der privaten Krankenversicherung (PKV) spielen langfristig eintretende Mehrleistungen – wie wegen Klimawandels – korrekterweise noch keine Rolle. Und das darf es auch nicht; dafür heute schon mehr Beitrag zu verlangen, könnte zur Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen führen.

Die Kalkulation setzt vielmehr auf den aufgrund der in den Vorjahren beobachteten Schäden für das Jahr ab Beitragsanpassung zu erwartenden Versicherungs-Leistungen auf.

Für den 30-Jährigen wird eine Alterungsrückstellung zum Beispiel bei einer Beitragsanpassung zum 1. Januar 2021 nur aufgrund der künftigen Leistungen gebildet, die für ihn künftig etwa im Alter 85 zu erwarten sind, aber nur in Höhe der für einen 85-Jährigen im Jahr 2021 zu erwartenden Leistungen, nicht etwa, wenn er im Jahr 2076 das Alter 85 erreicht. So ist es gesetzlich und in der Krankenversicherungs-Aufsichtsverordnung vorgeschrieben.

Der Klimawandel muss warten, bis er sich in steigenden Leistungen tatsächlich niederschlägt. Und wenn in sinkender Lebenserwartung, bis dann. Denn auch hier kalkuliert die PKV für den heute 30-Jährigen für zum Beispiel Alter 85 mit einer Sterblichkeit, wie sie ein 85-jähriger Privatversicherter des Geburtsjahrgangs 1936 heute aufweist. Zuzügliche etwas Vorsicht beziehungsweise Sicherheiten, wie bei Aktuaren stets üblich.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Hitzebedingte Leistungsrisiken werden vernachlässigt”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beitragsanpassung · Lebenserwartung · Private Krankenversicherung
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