Der Fehler liegt im System!

14.5.2002 – Die derzeitige Diskussion von gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung ist überflüssig und basiert auf Versäumnissen des Gesetzgebers. Die gesetzliche Krankenversicherung fußt auf dem Solidarprinzip, welches widerum aus dem Sozialstaatsprinzip abgeleitet ist.

Dieses im Grundgesetz verankerte Prinzip hat der Gesetzgeber zu beachten. Dies bedeutet, dass jedermann eine medizinische ausreichende Grundversorgung unbeachtlich seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zu erhalten hat.

Ein Ausgleich der hierdurch entstehenden Defizite hat durch eine entsprechende Mehrbelastung leistungsfähigerer Versicherter zu erfolgen. Wieso  Beamte, Selbstständige und Besserverdienende nicht mit in diese Solidarverantwortung einbezogen werden, ist nicht nachvollziehbar.

Darüber hinaus sollte selbstverständlich jeder wählen können, welchen Umfang an Leistungen er abgesichert wissen möchte. Hierfür ist eine individuelle private Absicherung unumgänglich.

Fazit: Der Gesetzgeber sollte die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle einführen. Für (wahrscheinlich immer mehr) Leistungen, die diesen gesetzlichen Grundschutz übersteigen, ist die private Krankenversicherung unverzichtbar.

Christian Machner

Christian.Machner@versicherungsnetz.de

 

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