Der eigentliche Vorteil der Riester-Rente wird verkannt

9.1.2019 – Schon die Fragestellung beweist, dass der Vorteil der Riester-Rente von Ihnen immer noch in der Zulage gesehen wird. Das ist jedoch grundlegend falsch. Die eigentliche Förderung besteht im Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG!

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So war es auch von Walter Riester gedacht. Da aber Geringverdiener durch zu geringe Steuersätze kaum Vorteile daraus haben, wurde eine Art „Mindeststeuererstattung“ erfunden. Damit diese nicht verkonsumiert wird, fließt sie direkt als Zulage in den Vertrag. Ist die Steuerersparnis insgesamt höher, wird die Differenz zur Zulage noch über die Steuererklärung ausgeschüttet.

Die Erhöhung Grundzulage um 21 Euro pro Jahr bedeutet für den Großteil der Sparer nur eine marginale Verschiebung von der Steuererstattung hin zur Zulagenzahlung in den Vertrag. Hat ein Durchschnittverdiener einen Grenzsteuersatz von 35 Prozent, so erhält er bei 1.500 Euro Gesamteinzahlung 525 Euro vom Staat. Bisher 154 Euro als Zulage und 371 Euro über die Steuererklärung, nun 175 Euro in den Vertrag und 350 Euro über die Steuererklärung. In Summe bleibt es bei 525 Euro Förderung.

Ein Vorteil fällt nur für Geringverdiener in Höhe von umgerechnet 1,75 Euro pro Monat an. Das wird kaum ausschlaggebend für eine Vorsorgeentscheidung sein. Leider bleibt bei Ihrem Artikel wieder nur hängen, dass sich Riester trotz Nachbesserung offenbar nicht lohnt. Inzwischen glauben sogar gestandene Vermittler daran. Weit gefehlt – schade!

Mirko Hübinger

mirko.huebinger@wwk.de

zum Artikel: „Befeuert die höhere Riester-Grundzulage den Absatz?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Einkommensteuer · Rente · Riester
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