1.8.2019 – Ja das Bundessozialgericht hat das Gesetz korrekt ausgelegt und die AOK nach derzeitiger Rechtslage zu Recht verurteilt. Das Gesetz gibt es derzeit nicht her, allen Versicherten entsprechende Zusatzversicherungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anzubieten.
Der eigentliche Fehler liegt aber beim Gesetzgeber, da er die privaten Krankenversicherer (PKV) in Zeiten sinkender Versichertenzahlen und Niedrigzinsen schützen will. Denn eines muss man der AOK als solidarische GKV anerkennen, alle ihre Wahltarife standen jedem Versicherten offen.
Gilt nun wieder der freie PKV-Markt, haben Versicherte, die wegen ihres Gesundheitszustands oder ihres Alters in der PKV keine oder keine bezahlbaren Angebote finden, Pech gehabt. Sie werden keine Zusatzversicherung abschließen können.
Roland Schmidt
zum Artikel: „Krankenkasse unterliegt im Streit mit der PKV”.
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