Der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht

29.4.2021 – Arbeitnehmerrechte müssen geschützt werden, keine Frage. Der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht für seine Mannschaft. Und wenn dann nur die Rechte eines rücksichtlosen Rüpels von der Rechtsprechung geschützt werden, dann werden alle anderen vorsätzlich gefährdet! War das die Absicht des Richters?

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Wann ein Corona-Huster zur fristlosen Kündigung führt”.

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