Den Falschen verklagt

7.1.2020 – Der Brand im Mehrfamilienhaus ging von der darüber liegenden Wohnung aus. Die Ursache war ein fahrlässig überfüllter Aschenbecher.

Der Vermieter kann für die Folgeschäden in den Nachbarwohnungen (Ruß, Löschwasser, Unbewohnbarkeit) nicht haftbar gemacht werden. Das bestätigt auch das Gericht.

Mir ist – als Laie – völlig unverständlich, warum es überhaupt zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist, denn die Schadensersatzklage hätte von Anfang an als unzulässig erklärt werden müssen/können. Sie hätte meiner Meinung nach gegen den Verursacher gerichtet werden müssen. Vielleicht versucht es der Geschädigte auf diesem Wege noch einmal.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Artikel: „Brandopfer geht leer aus, Vermieter muss nicht zahlen”.

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