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Dem Text liegen eigenwillige Kriterien zugrunde

10.5.2017 – Und wieder stellt sich die Frage, was man von so einem Test halten soll:

  • wenn wichtige Marktteilnehmer demnächst neue Tarife auf den Markt bringen, die also noch gar nicht berücksichtigt werden konnten,
  • wenn eigenwillige Vorstellungen und Kriterien einem Test zugrunde liegen und zu einer Abwertung führen können.

Neue Tarife werden 2017 durch folgende Versicherer eingeführt: Alte Oldenburger, Arag, Barmenia, Hansemerkur, Deutscher Ring/Signal Iduna, Nürnberger.

Ein Blick in die Legende zeigt recht eigenwillige Vorstellungen und Kriterien, wie zum Beispiel die Ermittlung eines sogenannten „fairen prozentualen Preis-Leistungswerts“, Beispielsweise über den Rechnungszins:

  • Lag der von den Versicherern angegebene Rechnungszins unter 2,75 Prozent, wurde die Prämie für die Leistungsberechnung fiktiv gesenkt.
  • Ohne Absenkung bleiben Tarife mit 2,75 Prozent Rechnungszins.
  • Keine Absenkung erfolgt für Versicherer, die eine Angabe des Rechnungszinses verweigerten.

Da stellen sich die Fragen: Wer legt die genannten Abschläge fest? Die Höhe der Abschläge basieren auf welchen Grundlagen? Der ganze Test scheint bezüglich Tarife, Kriterien und Bewertungssystematik doch recht willkürlich zu sein. Hinzu kommt die Frage: Versteht der Kunde die Annahmen, die diesem Test zugrunde liegen? Das wage ich zu bezweifeln.

Marcus Dippold

info@pkv-wiki.com

zum Artikel: „So (schlecht) wurden Pflegezusatz-Versicherungen bewertet”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung · Rechnungszins
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