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Dem Makler stehen geeignete Produkte zur Verfügung

18.11.2020 – Der Versicherungsmakler, der sich auf diese „Geiz ist Geil Mentalität“ einlässt, riskiert Kopf und Kragen. Eigentlich stehen dem Versicherungsmakler Produkte zur Verfügung, die jederzeit einem Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber Versicherungs-Gesellschaften standhält, die nicht mit Maklern zusammen arbeiten.

Natürlich sind die Beratungsgespräche mühsam und verlangen sehr gute Marktkenntnisse. Zurzeit tobt wieder Preiskrieg in der Kfz-Versicherung. Unterlässt ein Makler den Hinweis zur Fahrerschutz-Versicherung, damit er den Preiskampf für sich entscheiden kann, kann das seinen Ruin bedeuten.

Bei einem folgeschweren Personenschaden reicht die Versicherungssumme der Vermögensschaden-Haftpflicht des Maklers nicht aus. Wenn das der Fall ist, haftet der Makler mit seinem eigenen privaten Vermögen.

Weiteres Beispiel: Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Da muss der Makler sich auch gegenüber den Mitbewerbern behaupten, wenn diese die grobe Fahrlässigkeit wie folgt definieren. „Begriff: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei den gesunden Menschenverstand außer Acht lässt. Beispiel eine brennende Kerze bleibt länger als 15 Minute ohne Aufsicht.“

Nebenbei bemerkt, Vergleichsportale sind auch Versicherungsmakler.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Die Geiz-ist-geil-Masche zieht in der Maklerwelt nicht mehr”.

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