7.3.2002 – um sich Ärger im Ausland auch bei unverschuldeten Unfällen zu ersparen, bietet die DBV-Winterthur eine Auslands-Komlettschutz-Versicherung an. Gegen einen geringen Mehrbeitrag wird der Kunde so gestellt, als wäre der Unfall in Deutschland geschehen.
Für den Kunden bedeutet das: Die DBV-Winterthur übernimmt die Interessenwahrung des Kunden.
Alle Ansprüche nach deutschem Recht, wie Gutachter-, Mietwagen-, Anwaltskosten, Nutzungsausfall, Wertverlust, etc. werden durch die DBV-Winterthur getragen und im Regressverfahren mit dem Verursacherversicherer abgerechnet.
Martin Wirth
Martin.Wirth@dbv-winterthur.deMit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.