Datenlage auch anders zu interpretieren

17.9.2019 – Vielen Dank für den informativen Artikel. Zu hinterfragen ist aus meiner Sicht der Hinweis auf die aus Verbrauchersicht „nicht über jeden Zweifel erhabenen” Anbieter. Abgesehen davon, dass niemand (auch keine Institution) über jeden Zweifel erhaben ist, kann man die Datenlage, die für diesen Hinweis herangezogen wird, auch anders interpretieren.

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Sämtliche Verbraucherbeschwerden liegen im Bereich von deutlich unter eins Promille. Die Arag SE hat mit 91 Beschwerden (bei 1.446.227 Verträgen) eine Beschwerdequote von 0,6 Promille, Advocard liegt bei 34 von 1.523.449.

Sind das wirklich relevante Daten, um die Verbraucher-Zufriedenheit beziehungsweise die Qualität eines Versicherers zu messen? Zumal die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Berechtigung der Beschwerde nicht geprüft wird.

Als Maklerin sind für mich unabhängige Rankings und Veröffentlichungen immer relevant, um meine Auswahl für die Mandantinnen und Mandanten zu begründen. Diese sollten aber auch tatsächliche Aussagen zulassen.

Silvia Jargon

info@gvk-berlin.de

zum Artikel: „Die besten Rechtsschutz-Policen für Singles und Familien”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde · Rechtsschutz
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