20.10.2017 – Aus meiner Sicht hat das Versicherungs-Unternehmen hier richtig gehandelt, denn der Versicherungsnehmer hat trotz bestehender MS-Erkrankung im Antrag angegeben, dass er in vollem Umfang seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann.
Wer sich mit dieser Krankheit auskennt, weiß aber, dass eine vollumfängliche berufliche Tätigkeit gar nicht möglich ist. Da die Krankheit in Schüben auftritt und meines Wissen nicht heilbar ist, kann die entsprechende Frage im Antrag nicht so beantwortet werden.
Vermutlich wäre der Versicherungsnehmer bei einem „Nein” im Aktionsantrag zu dieser Frage auf den normalen Antrag des Versicherungs-Unternehmens mit zehn bis 30 Gesundheitsfragen verwiesen worden und wäre nach Prüfung abgelehnt oder im Idealfall mit RZ, RA angenommen worden.
Carsten Meyer von Salzen
zum Artikel: „Hebeln Versicherer das VVG aus?”.
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