Das Verhalten des Versicherten kann sich auf die Prämie auswirken

29.11.2017 – Das Verhalten des Versicherten kann sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) legal in vielen Fällen auf die Höhe der gezahlten Prämie auswirken. So können Beitrags-Rückerstattungen oder Nachlässe beziehungsweise Rabatte gegeben werden, wenn Versicherte sich gesund oder kostenbewusst verhalten beziehungsweise keine Rechnungen einreichen.

Dies wird auch in vielen Tarifen in Form einer garantierten Beitragsrückerstattung durch Zuschläge im Tarifbeitrag für alle Versicherten finanziert, also nicht wie häufiger nur aus Überschüssen.

Auch der Kranke zahlt dabei mit seinen in die Prämie eingerechneten Zuschlägen die Beitragsnachlässe für die Gesunden. Dies sogar auch dann, wenn der Kranke sich eigentlich gesundheitsbewusst verhält und unverschuldet krank wird, der Gesunde aber gar nicht auf seine Gesundheit achtet und dennoch zufällig nicht schwer krank wird.

Mit einer Gleichbehandlung ist dies auch ohne Weiteres vereinbar und legal. Ist das etwa gerechter, als auf gesundheitsbewusstes Verhalten selbst abzustellen – wer krank wird, behält dennoch den Nachlass? Und selbst Krankenkassen geben einen Bonus in Geld, wenn Versicherte an Gesundheitsprogrammen, einem Laufkurs oder Vorsorgemaßnahmen teilnehmen – § 65a SGB V „Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten”.

Die PKV ist auch nicht an die Risikoeinstufung zu Versicherungsbeginn gebunden. Wer wegen Übergewicht einen Risikozuschlag erhält und sich künftig gesundheitsbewusst verhält, kann wieder die Normalprämie zahlen, wenn er dadurch ein normales Gewicht erreicht hat.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die Gleichbehandlung in der PKV ist ein hohes Gut”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG