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Das Unrecht rückwirkend abwickeln

29.9.2018 – Doppelverbeitragung ein mehrdeutiger Begriff! Warum muss man jetzt die Halbierung der Verbeitragung von Versorgungsbezügen bei Betriebsrentnern in Angriff nehmen, obwohl diese volle Verbeitragung 2004 gesetzlich im § 248 SGB V festgelegt wurde?

Warum schafft man nicht als erstes das Unrecht der doppelten Verbeitragung (bei Ein- und Auszahlung) von vor 2004 privat finanzierten Lebensversicherungen, von Blüm zur privaten Altersversorgung gefordert und mit einer Pauschalsteuer angelockt, die bei Einzahlung der Versicherungsbeiträge mit dem hälftigen Beitrag belastet waren und 2004 ohne gesetzlichen Hintergrung von den Lobbyisten zusätzlichen mit dem vollen Beitrag belastet wurden, beiseite?

Man schnürt absichtlich ein großes Paket, damit man sagen kann, eine Rückabwicklung ist nicht finanzierbar. Was eine Rückabwicklung der zu unrecht eingezogenen Beiträge kostet, haben die Krankenkassen derzeit als Überschuss in ihren Kassen, die 2004 leer waren!

Die Lobbyisten (Spitzenverbände der Krankenkassen und der GDV) sollen das Unrecht rückwirkend abwickeln, genauso wie sie zu unrecht in unsere Altverträge eingegriffen haben.

Kurt Lindinger

kurt.lindinger@t-online.de

zum Artikel: „Regierung will Problem der Doppelverbeitragung angehen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Doppelverbeitragung
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