Das sind genau die Missstände, die Priip und IDD unterbinden wollen

31.1.2018 – Und da jammert die Branche ständig über überbordende Regulierung. Die hier von Professor Dr. Hermann Weinmann dargestellten Zustände sind wohl nur die sichtbare Spitze des Eisbergs und genau die Missstände, die Priip und IDD mit der Regulierung von Versicherungsanlage-Produkten unterbinden wollen.

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Fraglich ist, ob in den Vorstandsetagen der jeweiligen Versicherer schon Klarheit darüber herrscht, dass solche Produkte unter IDD der Vergangenheit angehören, da dann mit Zielmarktdefinition, Kurzinformations-Dokument (KID) und laufender Produktüberwachungs-Pflicht der Versicherer sich nicht mehr aus der fortlaufenden Pflege der Vermögensanlage verabschieden kann.

Interessant in diesem Zusammenhang ist Ziffer 1.17 der „Vorbereitenden Leitlinien“ der Eiopa (Eiopa BoS 16/071 DE: Vorbereitende Leitlinien zu den Aufsichts- und Lenkungsvorkehrungen seitens Versicherungs-Unternehmen und Versicherungsvertreibern). Sie will Teile des neuen, durch die IDD erforderlichen Produktgenehmigungs-Prozesses, nämlich die fortlaufende Produktüberwachung (Leitlinie 8) und Abhilfemaßnahmen bei einem Risiko der Kundenschädigung (Leitlinie 9), auch auf Produkte anwenden, die bereits vor dem 23. Februar 2018 auf den Markt gebracht wurden.

Sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht wie auch das Bundeswirtschafts-Ministerium haben hierzu ihr „Yes, intend to comply“ erklärt. Einfallstor ist der oft vergessene § 6 Absatz 4 VVG, der unproblematisch auf solche Fälle anwendbar sein dürfte.

Arne Reif

Arne.Reif@t-online.de

zum Artikel: „Bessere Fonds in der fondsgebundenen Lebensversicherung”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
IDD · Lebensversicherung · Regulierung · Versicherungsvertragsgesetz
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