Das Risiko von Tätigkeitsänderungen trägt der Versicherer

8.12.2021 – Ja, das Risiko wird erhöht. Und nein, keine oder nur die allerwenigsten Apotheker werden sich Sorgen machen müssen.

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Das Risiko von Tätigkeitsänderungen, auch im Rahmen allgemeiner Änderungen in Berufsbildern, trägt der Versicherer (vergleiche dazu die Regelungen zur Vorsorgeversicherung, Risikoerhöhungen und -erweiterungen). Alles, was ein Versicherer explizit nicht decken will, muss er deshalb auch in Risikobegrenzungen und Ausschlüssen regeln.

Wenn ein Apotheker nun in seinen Bedingungen keine explizite Regelung zu Impfungen findet, besteht auch Deckung, nachdem sie für das Berufsbild „freigegeben“ wurde.

Dem Versicherer verbliebe als Ausweg dann nur der Rückgriff auf die Kündigungsmöglichkeit nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften. Und die ist binnen Monatsfrist seit Änderung der Rechtslage mit Frist von einem weiteren Monat aktiv auszusprechen. Warten wir ab, das wird nie und nimmer passieren.

Andreas Burkhardt

aunds.burkhardt@online.de

zum Artikel: „Impfen in der Apotheke – Haftung wird deutlich erweitert”.

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