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Das „riecht” stark nach Versicherungsbetrug

13.11.2017 – Denkwürdig. Die Voraussetzungen für eine Erstattung sind regelmässig umfangreich. Da sollte sich niemand „herausreden”.

Wer macht schon eine Urlaubsreise nach Pakistan? Das „riecht” stark nach Versicherungsbetrug. Dass der Versicherer sich wehrt, ist völlig normal – denn Betrug schädigt ja alle Versicherten.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „1.300-Euro-Streit mit dem Auslandsreise-Krankenversicherer”.

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Versicherungsbetrug
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