Das nennt man Solidarprinzip

20.8.2018 – Kennt der Leser das sogenannte Solidarprinzip? Unsere soziale Marktwirtschaft basiert darauf: Einkommensabhängige Steuerzahlungen und Sozialversicherungs-Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung.

In der privaten Versicherungsebene zahlt der Gesunde für den Kranken (Risikovoranfragen et cetera), der „Schadenlose” den „Geschädigten”, was bedeutet, dass derjenige, der einfach Pech hatte und neben einem Kfz-Unfall auch noch einen Leitungswasserschaden erlitten hat, nicht ein zusätzliches Honorar für die Unterstützung bei der Schadenregulierung zahlen muss.

Das ist der soziale Ausgleich! Wenn jeder so denken und handeln würde wie der Leser, dann wäre unser komplettes Solidarsystem schon erledigt. Einfach mal darüber nachdenken!

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Leserbrief: „Provisionen und Courtagen ohne Gegenleistung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Schadenregulierung · Sozialversicherung
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