Das mit dem „Aufschwatzen” ist ein Bumerang

19.7.2021 – Das mit dem „Aufschwatzen” ist ja nun – wie 24 Stunden ununterbrochen im TV zu sehen ist – ein Bumerang. Zu einer objektiven Beratung zu einer Hausrat- beziehungsweise Wohngebäude-Versicherung gehört ja nun auch das Gespräch über den Einschluss einer Elementarschaden-Versicherung.

Wer darauf als Vermittler verzichtet, begibt sich in eine desaströse Haftung. Wenn es der Versicherungsnehmer beziehungsweise Interessent nicht wünscht, so wird dieses im Beratungsprotokoll mit Unterschrift beider vermerkt. Das gleiche gilt für Betriebsgebäude und Inhalt. Genau diese objektive Beratung erwartet der Versicherungsnehmer beziehungsweise Interessent.

Dass dieses mit Mehrkosten verbunden ist, darf keine Rolle spielen. Schließlich baut sich der Autofahrer ja auch für mehrere tausend Euro eine Garage oder ein Carport, damit bloß kein Hagelschlag sein Auto trifft (oder Ähnliches), obwohl es ja schon teilkaskoversichert ist. Dagegen sind die Mehrkosten für die Elementarschaden-Versicherung in der Regel Peanuts. Wie gesagt, „in der Regel”.

Gerhard Göddecke

gg@gkz-online.de

zum Leserbrief: „Nur 20 Prozent Courtage”.

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