Das ist zu sehr durch die Versichererbrille gesehen

25.10.2017 – Diese Argumentation scheint mir doch sehr durch die Versichererbrille zu erfolgen. Es gibt einen klaren Gesetzestext, in welchem die Fragepflicht des Versicherers klar formuliert ist.

Bei der Argumentation des Leserbriefs schließt sich zudem zwingend die Frage an, bei welcher Krankheit denn die Grenze zur Arglist zu ziehen ist? Am Ende könnte seitens der Versicherer die Schwelle so weit heruntergeschraubt werden, dass auch der nicht richtig auskurierte grippale Infekt vor neun Jahren für das heute aufgetretene Asthma verantwortlich sein könnte.

Diese Vorgehensweise und Argumentation tragen intensiv dazu bei, die in weiten Bevölkerungsteilen bestehenden Vorurteile gegen die Versicherungsbranche weiter zu verstärken. Ich bin seit 1996 Versicherungsmakler, und was die Versicherer in dieser Zeit immer wieder abgezogen haben, um nicht leisten zu müssen, ist kundenverachtend und einfach nur widerlich. Ich halte das für unwürdig.

Zum Glück gibt es einige wenige Versicherer, bei denen ich solche Sachen noch nicht erlebt habe.

Jürgen Beiler

dentafin@aol.com

zum Leserbrief: „Der arglistig Täuschende weiß stets, dass er arglistig täuschen will”.

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