Das ist im Sinne der sozialen Gerechtigkeit

6.2.2017 – Die Altverträge in der Direktversicherung werden von den Versicherern eingehalten – niemand hat einen vertraglichen Anspruch auf mehr als die von den Lebensversicherern ausgezahlten Leistungen.

Gegen das Grundgesetz wurde mit der Berechnung von Krankenversicherungs-Beiträgen nicht verstoßen – dies hat das Bundesverfassungs-Gericht durch Urteile geklärt. Auch das BGB ist nicht betroffen – die betreffenden gesetzlichen Regelungen sind eindeutig und werden eingehalten.

Davon, dass die Zahlungen an die Krankenkassen ungerecht sind, kann überhaupt nicht gesprochen werden. Auf Zurückzahlung braucht man schon gar nicht zu hoffen. Gerechtigkeit – im sozialen Sinn – besteht darin, dem Leistungsfähigeren etwas wegzunehmen, um es dem weniger Leistungsfähigen zu geben. Gerechtigkeit wäre hingegen nicht, den Leistungsfähigeren alles zu belassen und den übrigen zuzumuten, selbst zurechtzukommen.

Durch die Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen und Betriebsrenten wie auch Kapitaleinkünfte und Vermietungsüberschüsse bei freiwillig versicherten Rentnern können die Beitragssätze für alle gesetzlich Krankenversicherten auf einem niedrigeren Niveau gehalten werden. Sonst müssten viele auf ihre niedrigen Einkommen noch höhere Krankenkassenbeiträge abführen.

Gerade im Sinne der sozialen Gerechtigkeit müssen daher die Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen als richtig beurteilt werden. Eine „Besitzstandswahrung” wäre eine soziale Ungerechtigkeit, die beseitigt wurde.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

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Direktversicherung · Private Krankenversicherung
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