Das ist eher ein gering Quote

24.5.2017 – Dieses Ergebnis ist durchaus nachvollziehbar. Wenn jeder achte Ausschließlichkeits-Vermittler wechselbereit ist, so ist dies eine sehr geringe Quote.

Denn wie die „Zeit” am 29. März 2017 berichtete, will jeder dritte Arbeitnehmer noch im gleichen Jahr wechseln und jeder fünfte hat bereits innerlich gekündigt. Dennoch wechselt jährlich nur einer von 30 – die übrigen bleiben, obwohl unzufrieden, und arrangieren sich irgendwie. Dabei wechseln am häufigsten Ungelernte und Akademiker – Fachkräfte bleiben, einmal angekommen, eher beim gleichen Arbeitgeber.

Wer unzufrieden ist, geht ja nicht einfach weg nach dem Motto der Bremer Stadtmusikanten „etwas Besseres werden wir überall finden!”. Die angebotene Tätigkeit muss auch noch attraktiv sein.

Warum aber soll ein selbstständiger Ausschließlichkeits-Vermittler sich in eine abhängige Beschäftigung begeben und seine Selbstständigkeit aufgeben? Wie berichtet, wollen sie meist selbstständige Makler werden, also ihre Situation in der Selbstständigkeit verbessern. Und wie berichtet, spielt dabei auch das Einkommen nicht eine entscheidende Rolle.

Was also wollen Sie als Arbeitgeber denn dem bisherigen selbstständigen Vermittler bieten, was dieser tatsächlich haben wollte? Wer abhängig Beschäftigte sucht, der sollte unter diesen suchen oder unter arbeitssuchend Gemeldeten. Wer unter Selbstständigen sucht, die nicht am Hungertuch nagen, muss diesen Selbstständigkeit bieten. Dazu reicht nicht mal ein Quasi-Zeitarbeitsvertrag als sogenannter „Freelancer”.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Fachpersonal händeringend gesucht”.

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