Das ist alles machbar

29.6.2018 – Ich stimmte dem Leser in soweit zu, dass es sicher das ein oder andere ungeschickt Formulierte gibt.

Aber: 1. Wenn ich weiß, dass ich als Vermittler tätig werde, dann habe ich meistens meinen Abschluss gerade gemacht. Die Prüfungen für die Mindestqualifzierung sind selten jeden Monat im Jahr ablegbar, sondern tendenziell eher nur zwei Mal im Jahr.

2. Mit Verlaub: Elternzeit und Schwangerschaft ist kein Komazustand. Meine Frau arbeitet nicht in der Branche und hat sich auch während der Elternzeit in Absprache mit dem Betrieb fortgebildet – warum soll das in der Versicherungsbranche nicht möglich sein? Je nach Schwere der Krankheit ist zumindest ein Selbststudium oder ein Webinar möglich. Und wenn nicht, kann man dies der IHK gegenüber schlüssig darlegen.

3. Bei fünf Stunden am Tag reden wir hier von maximal drei Tagen Fortbildung im Jahr – das ist machbar! Bei einer Fachspezialisierung wie zum Beispiel den technischen Underwriter sitzt man wesentlich mehr Stunden in einer Fortbildungsmaßnahme.

Ich sehe auch keine Probleme vom Arbeitsrecht her. Wenn ich in der Lebensmittelbranche oder in der Gastronomie arbeite, habe ich auch jährlich meine Auffrischungsmaßnahme zum Thema Hygienevorschriften nachzuweisen. Und da die Verordnung eine unternehmensinterne Weiterbildungs-Maßnahme erlaubt, organisiert man eben entsprechende Gruppenmaßnahmen, wo entweder alle gleichzeitig oder im „Schichtbetrieb” ihre Fortbildungsmaßnahme absolvieren.

Sebastian Fritz

sebastianfritz@gmx.info

zum Leserbrief: „In Sachen Weiterbildung kein Meisterwerk”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Fortbildung
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