Das Haftungspotenzial der Vermittler steigt

29.5.2017 – Wenn es in Artikel 25 IDD (1) heißt, dass ein „Versicherungsvertreiber [...] über angemessene Vorkehrungen” verfügt, um alle notwendigen Informationen über Produkte einschließlich deren Zielmärkten zu haben, dann ist das für Vermittler gut und schlecht zugleich.

Einerseits sollen die Informationen – sinnvollerweise – dort auflaufen, wo sie auch benötigt, gewollt und verstanden werden: nicht primär beim Kunden, sondern beim Vermittler, der den Kunden berät. Insofern scheint die EU-Kommission Einsicht zu zeigen in ihren Transparenz-Bemühungen fern aller informations-wissenschaftlichen Erkenntnisse, die für Kunden und Vermittler unsinnig sind.

Andererseits steigt damit das Haftungspotenzial der Vermittler: Jetzt liegt der schwarze Peter bei fehlenden und auch mangelhaften Produktinformationen nicht mehr beim Produktgeber, sondern – zumindest großteils – bei ihm selbst. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Hans Jürgen Ott

hans@hans-ott.de

zum Artikel: „Welche Produkte für welche Kunden? IDD bringt neue Regeln”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
IDD
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe