Das Fahrzeug ist doch im Grunde weiter versichert

21.11.2019 – Was mich wundert, ist, dass das Fahrzeug doch im Grunde über den Versicherer des Verkäufers weiter versichert ist und dieser Versicherer somit auch für Schäden, die durch dieses Fahrzeug verursacht werden, in Deckung gehen muss.

Selbst wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung gekündigt hätte, so wäre das Fahrzeug mangels Abmeldung (Beweis für den Verkauf) zumindest so lange weiter versichert, bis der Versicherer der Zulassungsstelle das Ende der Versicherung mitgeteilt hat.

Dass sich ein Kfz-Haftpflicht-Versicherer damit aus der Verantwortung stielt, er könne den Fahrer nicht finden, ist schon starker Tobak.

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Artikel: „Kein Geld nach Auffahrunfall”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Haftpflichtversicherung · Verkauf · Zulassungsstelle
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