5.4.2018 – Es lag doch schon immer in den Händen der Versicherer, über das Ob und Wie der Zusammenarbeit zu entscheiden. Es gibt doch genügend Versicherer, die eine Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern ablehnen.
Die Gründe, warum das so ist, sollten geprüft werden. Die Verpflichtung des Versicherungsmaklers ist es doch, einem Kunden ein Produkt mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu offerieren. Dabei ist es doch unerheblich, welcher Versicherer hinter dem Produkt steht. Der kleine feine Unterschied ist doch nur, dass der Versicherungsmakler eine Courtage von dem Versicherer, der Versicherungsberater ein Honorar vom Kunden/ Versicherungsnehmer erhält.
Wie und in welcher Form der Kunde die Beratungsleistung/ Vermittlung bezahlen will, entscheidet doch dieser ganz allein für sich. Also Versicherungsberater, keine Aufregung, wir Versicherungsmakler leben immer schon mit der Tatsache, dass es Versicherungs-Gesellschaften gibt, die nicht mit uns Versicherungsmaklern zusammenarbeiten.
Wenn es eine Verpflichtung geben sollte, dass alle Gesellschaften mit Versicherungsberatern zusammenarbeiten müssen, muss das im Umkehrschluss auch für den Versicherungsmakler gelten.
Hubert Gierhartz
zum Artikel: „Münchener Verein lehnt Versicherungsberater-Kunden ab”.
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