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Dafür gibt es ja Kollektive

24.8.2018 – Das ist ja nun nichts wirklich neues. Bin gespannt, wann sich der GDV beziehungsweise die Versicherer endlich an geltendes Recht halten. Das, was hier passiert, sowohl bei den jungen als auch bei den älteren Fahrern, ist glasklare Diskriminierung.

Soweit ich mich erinnern kann, steht im Antidiskriminierungs-Gesetz „man darf niemand diskriminieren wegen Alter, Rasse , Herkunft und Geschlecht”. Insofern stellt sich die Frage, wie blind unsere Gesetzeshüter sind. Die Risikokalkulation kann kein Argument dafür sein, dass einzelne Altersgruppen diskriminiert werden. Dafür gibt es ja nun mal Kollektive, im Grunde ja das ureigene Geschäftsmodell der Versicherer, und die immer weitere Aufsplitterung von Kollektiven ist zwar kaufmännisch nachvollziehbar, aber eben doch Diskriminierung.

Ähnliches in der kompletten Sparte der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU). Ergebnis = diejenigen, die am dringendsten BU benötigen, können sie nicht mehr bezahlen! Wenn das Kollektiv sich nich mal mehr im Halbkreis aufstellen kann, vernichtet die Versicherungswirtschaft ihren Daseinszweck!

Ralf Hammann

hara.riedstadt@t-online.de

zum Artikel: „So viel Aufpreis zahlen Senioren für Kfz-Policen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Senioren
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